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Neue Meldpflicht: Mumps, Keuchhusten, Röteln, Windpocken

 

Um die Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) umzusetzen, wurde im Bundestag jetzt auch für weitere, impfpräventable Erkrankungen eine Meldepflicht beschlossen. Die WHO versucht mit den Vorschriften, die Ausbreitung von Krankheiten über die Landesgrenzen hinweg zu verhindern. Für Masern gilt bereits seit 2001 eine Meldepflicht. Im letzten Jahr wurden allein in Deutschland über 1.600 Fälle gemeldet, europaweit waren es über 26.000 Fälle.

 

 

Ärzte und Labore sind damit verpflichtet, die oben genannten Infektionskrankheiten zu melden. Nationale Anlaufstelle ist das sogenannte Gemeinsame Melde- und Lagezentrum im Bundesamt für Bevölkerungsschutz, wie die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 12.02.2012 berichtet.

 

 

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